1. Förderaufruf „Transformationen in der Demokratie“

Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Förderaufruf „Transformationen in der Demokratie“
zur Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Aktuelle und künftige Herausforderungen demokratischer Gesellschaften“ vom 05.05.2026 (BAnz vom 18.05.2026)

Vom 18. Mai 2026

Dieser Förderaufruf erfolgt als erster Förderaufruf unter dem Dach der Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Aktuelle und künftige Herausforderungen demokratischer Gesellschaften“ vom 05.05.2026 (BAnz vom 18.05.2026). Er adressiert das Themenfeld „Transformationen in der Demokratie“ und nimmt damit zentrale Diskussionspunkte für die Zukunftsgestaltung demokratischer Gesellschaften in den Fokus.

Deutschland und Europa stehen vor großen, sich teilweise überlagernden Herausforderungen. Hierzu zählen Kontinuitätsbrüche mit Blick auf die europäische Sicherheitsarchitektur, die Erschütterung des regelbasierten Welthandels, aber auch langfristig wirksame Veränderungen wie die alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von KI-Technologien, die durch den Klimawandel erforderliche Transformation und der demografische Wandel. Mit diesen Entwicklungen verbunden sind teils tiefgreifende Transformationsprozesse, die in Lebenswirklichkeiten eingreifen, Gewohnheiten und Besitzstände in Frage stellen und das gesellschaftliche Miteinander herausfordern. Für offene demokratische Gesellschaften, ihre staatlichen sowie zivilgesellschaftlichen Akteure und Institutionen stellt sich damit immanent die Aufgabe, Transformationen kontinuierlich in wechselseitigen Prozessen zu gestalten.

1. Zielsetzungen

Ziel des vorliegenden Förderaufrufes ist es daher, mit Hilfe sozial- und geisteswissenschaftlicher Forschung neue Erkenntnisse über die komplexen Wechselverhältnisse zwischen gesellschaftlichen Dynamiken und staatlichem Handeln in Transformationsprozessen zu gewinnen. Untersucht werden sollen die Bedingungen, unter denen demokratische Gesellschaften ihre Aushandlungs- und Konfliktlösungsfähigkeit in Zeiten tiefgreifenden Wandels und im Kontext neuer Technologien erhalten und weiterentwickeln können.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schnittstellen zwischen gesellschaftlichen Gruppen und staatlichen Institutionen, an denen sich in Transformationskontexten Fragen zu normativen Orientierungen, Legitimation, Vertrauen und Teilhabe verdichten. Dies schließt insbesondere die Schnittstellen zwischen Staat und Gesellschaft ein, an denen sich die Herausforderungen demokratischer Willensbildung angesichts zeitgleicher Transformationsbedarfe besonders deutlich zeigen. Dabei gilt es, Ansätze zu identifizieren, die darauf abzielen, Transformationsvorhaben im Dialog zwischen Staat und Gesellschaft zu gestalten und nachhaltig zu legitimieren. Besondere Bedeutung kommt den technologischen Entwicklungen zu, die zunehmend Einfluss auf demokratische Aushandlungsprozesse nehmen. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und digitalen Plattformen verändert die Formen politischer Beteiligung und Entscheidungsfindung und wirft zentrale Fragen nach Transparenz und Teilhabe auf.

Diese Zielsetzung kann sowohl durch eine theoretische als auch durch eine praxisorientierte Reflexion der jeweiligen Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse für Transformation im demokratischen Austausch von Staat und gesellschaftlichen Akteuren verfolgt werden.

Insbesondere aus den praxisorientierten Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse für den Umgang mit aktuellen und zukünftigen Transformationen erworben werden. Entsprechend ist ein Transfer der Ergebnisse, Strategien und Maßnahmen an relevante Stakeholder sowie die breitere Öffentlichkeit mit einzuplanen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz genutzt werden.

2. Fördergegenstand

Das BMFTR beabsichtigt, sozial-, geistes- und kulturwissenschaftliche Einzel- und Verbundvorhaben zu fördern, die neue Erkenntnisse über die komplexen Wechselverhältnisse zwischen gesellschaftlichen Dynamiken und staatlichem Handeln in Transformationsprozessen gewinnen. Ziel ist die Entwicklung von praxisrelevantem Wissen und Lösungsansätzen dazu, wie die Herausforderungen kontinuierlicher Transformationsnotwendigkeiten im wechselseitigen Vertrauensverhältnis zwischen staatlichen Akteuren und Gesellschaft bewältigt werden können. Dabei ist der Transfer von Erkenntnissen, Lösungsansätzen und Maßnahmen an die relevanten Stakeholder in den Vorhaben jeweils mit einzubinden.

Transformationen in der Demokratie

Transformation und Demokratie verbinden vielfältige Wechselwirkungen. Freiheitliche Demokratien und ihre Gesellschaften entwickeln sich kontinuierlich. Transformationsprozesse sind Impulsgeber für Veränderungen und stellen damit zugleich Herausforderungen an demokratisch verfasste Gesellschaften. Vor allem in Krisensituationen gehen Transformationen häufig mit einem hohen Entscheidungsdruck einher. Dem gegenüber steht der Anspruch demokratischer Verfahren, ausreichend Zeit für öffentliche Debatten, den Austausch von Argumenten und die Aushandlung tragfähiger Kompromisse zu bieten. Daraus entsteht ein Spannungsverhältnis: Demokratie und ihre Institutionen geraten selbst unter Transformationsdruck und müssen zugleich ihre grundlegenden Prinzipien wahren und weiterentwickeln. Dies gilt insbesondere angesichts innerer und äußerer Bedrohungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie Demokratien in Zeiten multipler Krisen, beschleunigter technologischer Entwicklung und tiefgreifender gesellschaftlicher Transformationen handlungsfähig bleiben und zugleich ihre Grundprinzipien wahren können.

Staatliches Handeln und gesellschaftliche Dynamiken

Moderne Gesellschaften umfassen unterschiedliche Gruppen und soziale Milieus, die innerhalb einer freiheitlichen Demokratie unterschiedlich auf Veränderungen reagieren. Transformationsprozesse lösen demnach keine einheitliche, kollektive Reaktion aus, sondern vielfältige, teils gegensätzliche Dynamiken. Diese können gesellschaftliche Veränderung entweder vorantreiben oder bremsen. In ihrem Zusammenspiel bestimmen sie die Möglichkeitsräume und Bedingungen, unter denen Transformationen gestaltet und umgesetzt werden können.

Multiple Krisen erfordern die umfassende Koordination und Steuerung zeitgleicher Transformationsbedarfe. In diesem Kontext ist das Spannungsverhältnis zwischen normativen politischen Zielvorgaben und der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit zu berücksichtigen. Die wechselseitigen Erwartungen und Wahrnehmungen von Staat und Gesellschaft in Transformationsprozessen prägen deren Vertrauensbeziehung. Wo staatliches Handeln als widersprüchlich oder entkoppelt von Alltagsrealitäten wahrgenommen wird, können Loyalitätsprobleme oder Reaktanzen gegenüber Transformationsvorhaben entstehen. Diese Dynamiken können durch fortwährende inkrementelle Anpassungen im Gegensatz zu grundlegenden Neuerungen unterschiedlich beeinflusst werden. Die Politik hat sich angesichts kontinuierlich auftretender transformatorischer Herausforderungen als zentraler Stabilisator demokratischer Gesellschaften zu behaupten.

Neue Technologien und demokratische Aushandlungsprozesse

Neue Technologien greifen tief in gesellschaftliche Kommunikations- und Entscheidungsprozesse ein – etwa durch algorithmische Steuerung, automatisierte Verfahren oder digitale Plattformlogiken. Die daraus entstehenden Dynamiken beeinflussen das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft ebenso wie individuelle Handlungsräume und Vertrauen in demokratische Institutionen. Darüber hinaus verändern neue Technologien zunehmend die Formen und Rahmenbedingungen demokratischer Aushandlungsprozesse. Digitale Plattformen oder partizipative digitale Formate verändern die Art und Weise, wie gesellschaftliche Interessen artikuliert und verhandelt werden. Diese Entwicklungen bieten Chancen für niedrigschwellige Teilhabe und neue Formen deliberativer Demokratie, werfen jedoch zugleich Fragen nach Transparenz, Zugangsgerechtigkeit und algorithmischer Verantwortung auf. Angesichts dieser Entwicklungen rückt die Rolle technologischer Entwicklungen für demokratische Aushandlungsprozesse in den Fokus.

Aus diesem Verständnis der Wechselwirkungen von Transformation und Demokratie können unter anderem die folgenden Fragestellungen untersucht werden:

Beispielhafte Fragen zu Erkenntnisaufbau und Wissenstransfer:

  • Welche Verfahren, Formate oder Instrumente eignen sich, um Transformationen im demokratischen Dialog zwischen Staat und Gesellschaft zu gestalten und die Mehrheitsfindung für geeignete Handlungsoptionen zu befördern?
  • Wie lassen sich demokratische Verfahren und Prinzipien mit dem Handlungsdruck tiefgreifender Transformationsbedarfe vereinbaren?
  • In welchen Bereichen geraten demokratische Institutionen selbst unter Transformationsdruck – und mit welchen Folgen für ihre Funktionsweise?
  • Welche Faktoren beeinflussen die gesellschaftliche Akzeptanz und Duldung normativ gesetzter Transformationsziele?
  • Welche Rolle spielen intermediäre Akteure (zum Beispiel Kommunen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien) an den Schnittstellen zwischen Staat und Gesellschaft?
  • Wie unterscheiden sich Reaktionen auf Transformation entlang sozialer, kultureller oder ökonomischer Milieus?
  • Wie beeinflussen neue Technologien (zum Beispiel digitale Plattformen, KI-gestützte Entscheidungsverfahren) die Strukturen und Prozesse demokratischer Aushandlung in pluralistischen Gesellschaften? Welche Chancen und Risiken ergeben sich durch deren Einsatz für Transparenz, Inklusion und Legitimation demokratischer Entscheidungsprozesse?
  • Welche Erwartungen und Wahrnehmungen verbinden unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen mit dem Einsatz neuer Technologien im staatlichen Handeln – und wie wirken sich diese auf Vertrauen und Akzeptanz aus?
  • Wie kann der Einsatz von Digitalisierung und algorithmischen Systemen im öffentlichen Sektor so gestaltet werden, dass demokratische Kontroll-, Beteiligungs- und Rechenschaftsmechanismen gewahrt bleiben?
  • Was lässt sich aus historischer Perspektive aus zurückliegenden Transformationen in Deutschland und Europa für die Zukunft demokratischer Gesellschaften lernen?

Beispielhafte methodische Fragestellungen:

  • Welche theoretischen Konstrukte ermöglichen ein vertieftes Verständnis der Wechselwirkungen von Transformationen, Gesellschaft und Demokratie?
  • Welche offenen Fragestellungen der Messbarkeit bezeihungsweise der Wirkungsevaluierung bestehen?

Thematisch können sowohl zeitgeschichtliche als auch zukunftsbezogene Formen von Transformation adressiert werden. Auch die Kombination beider Perspektiven ist möglich.

Gefördert werden ebenso Vorhaben deutscher Zuwendungsempfänger, die im Rahmen internationaler Vernetzung umgesetzt werden oder Forschungsfragen adressieren, die eine vergleichende internationale Analyse zum Ziel haben.

Es wird ausdrücklich begrüßt, wenn mit frühzeitig eingebundenen Praxis- und Anwendungspartnern Lösungsperspektiven für die untersuchten Fragestellungen entwickelt und reflektiert werden. Dazu ist darzulegen, wie Praxis und Anwendungspartner identifiziert und eingebunden werden.

Gefördert werden auch Vorhaben, die partizipative Formate der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen und zugleich den Austausch sowie den Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politisch-administrativen Praxis fördern. Bei der Wahl des Projektdesigns ist darauf zu achten, dass Themengegenstand und Forschungsformat eine sinnvolle Einheit bilden. Im Antrag sind diese Bezüge darzulegen und konkrete Ideen für Maßnahmen zur Politik- und Gesellschaftsberatung aufzuzeigen.

Der Zuwendungszweck umfasst somit Maßnahmen des Wissensaufbaus ebenso wie des Ergebnistransfers an relevante Akteure. Es wird erwartet, aufbauend auf den Forschungsergebnissen, gesellschaftlich relevante Schlussfolgerungen und politische Handlungsempfehlungen für relevante Stakeholder zu formulieren.

3. Informationen zur Förderung

 Angaben zu Zuwendungsempfängern, besonderen Zuwendungsvoraussetzungen, Art und Umfang, Höhe der Zuwendung sowie sonstsigen Zuwendungsbestimmungen sind der Rahmenbekanntmachung „Aktuelle und künftige Herausforderungen demokratischer Gesellschaften“ vom 05.05.2026 zu entnehmen.

Das BMFTR verfolgt das Ziel, die Vernetzung und den Austausch der geförderten Einzel- und Verbundprojekte zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind innerhalb der Projektlaufzeit bis zu drei Vernetzungstreffen (analoge Treffen in unterschiedlichen Regionen Deutschlands) geplant.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für Forschungsvorhaben für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

4. Verfahren

 Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens zum 31. August 2026 unter dem Stichwort „Transformation in der Demokratie“ zunächst begutachtungsfähige Projektskizzen in schriftlicher und/ oder elektronischer Form über das Internetportal:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=TRANSFORMATION vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Projektskizzen dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4-Seiten (inklusive Deckblatt, Literaturangaben, Finanz- und Arbeitsplan) nicht überschreiten (Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., 1,5-zeilig). Sie müssen ein fachlich beurteilbares Konzept und eine grobe Finanzplanung beinhalten.

Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Verwertungskonzept vorgelegt werden. Willensbekundungen etwaiger Praxispartner müssen als Anhang hinzugefügt werden. Weiterhin können gegebenenfalls Unterstützungsschreiben beigefügt werden.

Die Projektskizzen sollen folgende Gliederung enthalten:

  1. Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, grob abgeschätzten Gesamtausgaben/Gesamtkosten (gegebenenfalls inklusive Projektpauschale), Projektlaufzeit, Anzahl und Einrichtungstyp der Partner sowie Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers,
  2. halbseitige Zusammenfassung,
  3. Ideendarstellung und Vorhabenziel,
  4. Angaben zum Stand der Wissenschaft (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Datenbasis, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen),
  5. Skizzierung des angedachten Projektdesigns, der vorgesehenen Forschungsmethoden und der geplanten Kooperationen,
  6. Möglichkeiten zur breiten Nutzung und Verwertung der Ergebnisse in Gesellschaft, Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Fach-/Hochschulausbildung sowie durch Fachverbände, Intermediäre und Zivilgesellschaft,
  7. geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf), jedoch noch keine detaillierteren Finanzierungspläne und Vorkalkulationen, diese bleiben der zweiten Verfahrensstufe vorbehalten. Hochschulen, die die Projektpauschale in Anspruch nehmen möchten, müssen diese im Finanzplan berücksichtigen.
  8. Konzept für die geplante Wissenschaftskommunikation und den Wissenstransfer.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweis und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=formularschrank_foerderportal&formularschrank=bmftr abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline). Es besteht die Möglichkeit, die Skizze/ den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Skizzeneinreichung/ Antragsstellung in Papierform möglich.

Bei technischen Problemen finden Sie eine händische Anleitung für easyonline in den FAQ
https://www.geistes-und-sozialwissenschaften-bmftr.de/files/Demokratie_FAQ.pdf.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten und ausgewählten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.

Weitere Bestimmungen zum Verfahren sind der Rahmenbekanntmachung „Aktuelle und künftige Herausforderungen demokratischer Gesellschaften“ vom 05.05.2026 zu entnehmen.

5. Ansprechpersonen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den DLR Projektträger beauftragt.

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Cornelia Rieß
Telefon: 0228 / 3821 - 2036
E-Mail: cornelia.riess@dlr.de

Sandra Block
Telefon: 0228 / 3821 - 1933
E-Mail: sandra.block@dlr.de

Dr. Cedric Janowicz
0228 3821 - 1769
Cedric.Janowicz@dlr.de

Bei administrativen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Khalid Ahdoudi
Telefon: 0228 / 3821 - 1681
E-Mail: khalid.ahdoudi@dlr.de

6. Hinweise

 Dies ist ein formloser Förderaufruf auf Grundlage der Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Forschungsvorhaben zum Thema „Aktuelle und künftige Herausforderungen demokratischer Gesellschaften“ vom 05.05.2026 (BAnz vom 18.05.2026).

Ergänzend wird auf die förderrechtlichen Bestimmungen der oben genannten Rahmenbekanntmachung verwiesen.