PUBLIKATION: Studie zur islamischen Gefängnisseelsorge in Deutschland
Die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft hat eine neue Studie zur islamischen Gefängnisseelsorge in Deutschland veröffentlicht. Darin zeichnet die Religionswissenschaftlerin Dr. Sarah Jadwiga Jahn die Entwicklung entsprechender Angebote nach und gibt Einblicke in die aktuelle Praxis in den Bundesländern.
Anknüpfungspunkt der von der AIWG in Auftrag gegebenen Expertise mit dem Titel „Islamische Gefängnisseelsorge in Deutschland. Strukturelle Grundlagen und Modelle im Justizvollzug der Bundesländer“ sind die Empfehlungen der Deutschen Islam Konferenz aus dem Jahr 2017, die einen stärkeren institutionellen Ausbau der Seelsorge in Justizvollzugsanstalten angestoßen und unter anderem die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Konferenz der JustizministerInnen angeregt hatte.
Cover der AIWG Expertise zur islamischen Gefängnisseelsorge in Deutschland
Seither wurde die islamische Gefängnisseelsorge auf Landesebene deutlich ausgebaut. Die Expertise macht jedoch deutlich, dass die Ausgestaltung sehr unterschiedlich ausfällt: In einigen Bundesländern existieren reguläre Angebote, in anderen Übergangs- oder Modelllösungen. Teilweise beschränkt sich die Seelsorge bzw. religiöse Betreuung auf ehrenamtliches Engagement oder punktuelle Kooperationen mit islamischen Gemeinden oder Vereinen. In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gibt es bislang keine formalisierten Strukturen islamischer Gefängnisseelsorge. Religiöse Betreuung erfolgt dort überwiegend über Einzelfalllösungen, etwa durch externe Ansprechpartner oder punktuelle Gesprächsangebote, sofern entsprechender Bedarf angemeldet wird.
Neben diesen Unterschieden benennt die Studie zentrale offene Herausforderungen: Dazu gehören unter anderem die rechtliche Gleichstellung mit der christlichen Gefängnisseelsorge, der Schutz seelsorgerischer Vertraulichkeit durch ein Zeugnisverweigerungsrecht sowie eine klare Abgrenzung zur Extremismusprävention. Sie identifiziert Erfordernisse zur weiteren Professionalisierung und übergreifenden Verbesserung vorhandener Strukturen, wie bundesweit einheitliche Standards für die Aus- und Weiterbildung islamischer GefängnisseelsorgerInnen sowie ein klar definiertes Aufgabenprofil von Seelsorge in Justizvollzugsanstalten.
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